Als Vertriebspartner für PV-Direktinvestments starten — die rechtlichen Voraussetzungen
Die Vermittlung von PV-Direktinvestments fällt nicht unter § 34f GewO, da es sich um ein Sachinvestment handelt — keine Finanzanlage im Sinne des KAGB. Die Vermittlungsprovision ist nach § 4 Nr. 8 f UStG umsatzsteuerfrei. Damit ist der Einstieg in dieses Geschäftsfeld deutlich niederschwelliger als bei klassischen Finanzanlagen — bei oft höherer Marge.
Warum PV-Vermittlung ein Sonderfall ist
Viele Vermittler im Bereich Finanzanlagen kennen den hohen regulatorischen Aufwand: § 34f GewO-Erlaubnis, Sachkundeprüfung bei der IHK, jährliche Weiterbildung, Vermögensschadenhaftpflicht, Beratungsprotokolle nach FinVermV. Das ist ein erheblicher Eintrittspreis, der gerade Quereinsteiger abschreckt.
Bei der Vermittlung von PV-Direktinvestments ist das anders. Die rechtliche Einordnung weicht fundamental ab — mit klaren Vorteilen für Vermittler.
§ 34f GewO greift nicht — warum?
§ 34f Gewerbeordnung regelt die "Finanzanlagenvermittler". Er gilt für die Vermittlung von:
- Investmentfonds-Anteilen (Publikumsfonds, AIF)
- Vermögensanlagen nach VermAnlG (Genussrechte, Nachrangdarlehen, Direktinvestments im Sinne des VermAnlG)
- Bestimmte Anteile an geschlossenen Investmentvermögen
Bei PV-Direktinvestments wird der Investor zivilrechtlicher Eigentümer einer beweglichen Sache (der Anlage). Das ist:
- Kein Investmentvermögen im Sinne des KAGB
- Keine Vermögensanlage im Sinne des VermAnlG (Direktinvestment im VermAnlG bezeichnet etwas anderes: standardisierte Sachgüter wie Container, die das Gesetz extra erwähnt)
- Kein Wertpapier im Sinne des WpHG
→ Damit greift § 34f GewO nicht. Die Vermittlung ist erlaubnisfrei unter der allgemeinen Gewerbeordnung.
Die Vermittlung ist umsatzsteuerfrei
Nach § 4 Nr. 8 f UStG sind Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Gesellschaftsanteilen, Wertpapieren und ähnlichen Anteilen umsatzsteuerfrei.
Bei PV-Tranchen, die als Bruchteilseigentum oder Miteigentum strukturiert sind, greift diese Befreiung ebenfalls. Die Vermittlungsprovision an den Vertriebspartner ist also netto = brutto — keine USt-Voranmeldung, kein Vorsteuerabzug nötig, keine USt-Erklärung zum Jahresende für diesen Bereich.
Wichtig: Diese Einordnung gilt für die konkrete Struktur von Systemsprung-Investments. Bei abweichenden Vertragsmodellen — z. B. wenn statt Eigentum eine schuldrechtliche Beteiligung verkauft wird — kann die Bewertung anders ausfallen. Im Zweifel mit dem eigenen Steuerberater absprechen.
Was müssen Vertriebspartner trotzdem beachten?
Auch ohne § 34f gelten allgemeine Pflichten:
- Gewerbeanmeldung: Eine reguläre Gewerbemeldung (Vermittlung von Sachinvestments) reicht. Kosten: einmalig 20–60 €.
- DSGVO: Korrekte Datenverarbeitung beim Umgang mit Investoren-Daten. Auftragsverarbeitungsverträge sind bei der Nutzung des Systemsprung-Portals automatisch geregelt.
- GwG-Pflichten: Bei Geschäftsbeziehungen ist die Identifizierung des Investors erforderlich. Diese KYC-Prüfung übernimmt für Sie das Innendienst-Team der Systemsprung.
- Werbeangaben: Keine irreführenden Aussagen zu Rendite, Steuerersparnis oder Sicherheit. Wir stellen geprüfte Verkaufsunterlagen bereit.
- Steuerliche Pflichten: Provisionserträge sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern (Einkommensteuer + ggf. Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn).
Wie hoch sind die Provisionen?
Systemsprung arbeitet mit einem 5-stufigen Karrieremodell (Tippgeber → Vertriebsleiter), in dem die Provisionssätze zwischen 1 % und 7 % auf den Nettokaufpreis liegen. Bei einer typischen Tranche von 50.000 € sind das pro Vermittlung:
| Stufe | Satz | Pro Vermittlung |
|---|---|---|
| Tippgeber | 1 % | 500 € |
| Consultant | 2 % | 1.000 € |
| Senior Consultant | 3 % | 1.500 € |
| Teamleiter | 5 % | 2.500 € |
| Vertriebsleiter | 7 % | 3.500 € |
Aufstieg erfolgt nach transparent definierten Kriterien (eigene Kunden + Gruppenleistung).
Tools und Infrastruktur
Vertriebspartner erhalten Zugang zu:
- IAB-Rechner (Voll-Version mit Jahrestabelle und Cashflow-Chart)
- Exposé-Generator (7-seitiges Kunden-PDF mit individueller Steuerberechnung)
- CRM für die eigene Kundenbasis
- Pipeline-Übersicht und Provisionsvorschau
- Schulungen und Webinare zur regulatorischen Fortbildung
- Persönlicher Berater im Innendienst
Fazit
Die Vermittlung von PV-Direktinvestments ist eine der rechtlich niederschwelligsten Tätigkeiten im gesamten Investmentbereich — ohne § 34f, ohne USt, mit klaren steuerlichen Argumenten für den Endkunden und attraktiven Provisionen.
Wer als Selbständiger oder Quereinsteiger ein zweites Standbein in der Beratung aufbauen will, findet hier einen klaren Einstieg. Mehr dazu auf unserer Seite Partner werden.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Erlaubnis nach § 34f GewO, um PV-Direktinvestments zu vermitteln?▾
Nein. PV-Direktinvestments sind Sachvermögen, kein Wertpapier, keine Vermögensanlage im Sinne des VermAnlG und kein Investmentvermögen nach KAGB. Damit greift § 34f GewO nicht. Eine reguläre Gewerbeanmeldung reicht.
Ist meine Vermittlungsprovision umsatzsteuerpflichtig?▾
Bei Systemsprung-Investments greift die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 f UStG. Die Provision ist also netto = brutto. Bei abweichenden Vertragsstrukturen oder anderen Anbietern sollten Sie das individuell mit dem Steuerberater prüfen.
Muss ich mich beim IHK registrieren lassen?▾
Da § 34f GewO nicht greift, ist keine Sachkundeprüfung und keine IHK-Registrierung erforderlich. Eine einfache Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt reicht aus.
Wie wird die Provision ausgezahlt?▾
Nach Zahlungseingang des Endkunden wird die Provision automatisch berechnet und zum 5. des Folgemonats abgerechnet. Sie erhalten eine PDF-Provisionsabrechnung über das Partnerportal und die Auszahlung per Überweisung.
Welche Mindestqualifikation sollte ich mitbringen?▾
Formal keine. Hilfreich sind Erfahrung in der Finanz- oder Steuerberatung, im Versicherungsvertrieb oder im Immobilienbereich. Wir bieten alle Vertriebspartnern intensive Schulungen zu Produkt, IAB-Mechanik und Verkaufsgespräch — auch für Quereinsteiger.
Kann ich nebenberuflich einsteigen?▾
Ja. Viele unserer Vertriebspartner starten nebenberuflich aus einer bestehenden selbständigen Tätigkeit heraus. Die Aktivität ist zeitlich flexibel — Erfolg hängt mehr von Netzwerk-Qualität als von Vollzeit-Einsatz ab.
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