Praxisfall 1 – Einzelunternehmer mit hohem Einkommen investiert in eine PV‑Direktbeteiligung
Stell dir vor, du bist Einzelunternehmer (z. B. beratend, gewerblich tätig) mit folgenden Eckdaten:
Praxisfall 1 – Einzelunternehmer mit hohem Einkommen investiert in eine PV‑Direktbeteiligung
Stand: Mai 2026 – stark vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung. Zahlen und Annahmen dienen nur Illustrationszwecken und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
1. Ausgangssituation
Stell dir vor, du bist Einzelunternehmer (z. B. beratend, gewerblich tätig) mit folgenden Eckdaten:
- Gewinn aus deinem Betrieb: 220.000 € p. a.
- Du liegst damit im oberen Grenzsteuersatzbereich.
- Du möchtest in den nächsten Jahren in eine PV‑Direktbeteiligung investieren, um
- Steuern zu sparen und
- einen langfristigen Sachwert mit laufenden Erträgen aufzubauen.
Geplant ist:
- Investitionssumme (anteilig auf dich): 200.000 €
- Struktur: PV‑Anlage im Betriebsvermögen deines Einzelunternehmens, so dass IAB, Sonder‑AfA und AfA grundsätzlich anwendbar sein können (unterstellt, dass alle Voraussetzungen des § 7g EStG erfüllt sind – das prüft dein Steuerberater).
2. Schritt 1 – IAB im Planungsjahr
Dein Steuerberater prüft:
- Dein Betrieb erfüllt die Gewinngrenze und anderen Voraussetzungen für den IAB.
- Die geplante PV‑Investition ist als begünstigtes Wirtschaftsgut zu qualifizieren.
Du bildest im Jahr 0 (Planungsjahr) einen IAB:
- Investitionssumme: 200.000 €
- IAB (50 %): 100.000 €
Wirkung im Planungsjahr (vereinfacht):
- Ursprünglicher Gewinn: 220.000 €
- Gewinn nach IAB: 120.000 €
- Bei einem unterstellten Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich eine Steuerersparnis von ca.:
100.000 € × 42 % = 42.000 €
Du hast im Planungsjahr also rund 42.000 € mehr Liquidität.
3. Schritt 2 – Investition und Abschreibung
Im Jahr 1 wird die PV‑Anlage wie geplant angeschafft und in Betrieb genommen.
Steuerlicher Rahmen (vereinfacht):
- Anschaffungskosten: 200.000 €
- Lineare AfA: 5 % p. a. → 10.000 € AfA pro Jahr
- Sonderabschreibung: Du nutzt insgesamt 40 % über fünf Jahre → 80.000 € Sonder‑AfA (z. B. verteilt auf Jahr 1–3).
Gleichzeitig wird der IAB nun gemäß § 7g EStG
- durch Hinzurechnungen und/oder
- Herabsetzung der Anschaffungskosten
verrechnet. Die Details setzt dein Steuerberater in der Steuererklärung um.
Beispielhafte Abschreibungsverteilung (vereinfachte Annahme):
- Jahr 1: 10.000 € (AfA) + 30.000 € (Sonder‑AfA) = 40.000 €
- Jahr 2: 10.000 € + 25.000 € = 35.000 €
- Jahr 3: 10.000 € + 25.000 € = 35.000 €
- Jahre 4 ff.: nur noch lineare AfA (10.000 € p. a., ggf. mit angepasster Bemessungsgrundlage)
Damit entstehen in den ersten Jahren hohe Abschreibungsbeträge, die deinen Gewinn deutlich mindern.
4. Schritt 3 – Operative Erträge und Steuerwirkung
Angenommen, die PV‑Anlage erwirtschaftet (vereinfacht) ab Jahr 1:
- laufende Nettoerträge vor AfA: 20.000 € p. a.
Jahr 1 (vereinfacht):
- PV‑Ertrag vor AfA: 20.000 €
- Abschreibungen (AfA + Sonder‑AfA): 40.000 €
- Ergebnis aus PV‑Projekt: −20.000 € (steuerlicher Verlust)
Dieser Verlust kann – im Rahmen der gesetzlichen Regeln – mit anderen Gewinnen deines Betriebs verrechnet werden.
Beispielhafte Wirkung:
- Ursprünglicher Betriebsgewinn (ohne PV): 220.000 €
- Verlust aus PV (Jahr 1): −20.000 €
- Steuerlicher Gewinn: 200.000 €
- Steuerersparnis durch PV‑Verlust (vs. 220.000 €): 20.000 € × 42 % ≈ 8.400 €
Zusammen mit der bereits im Planungsjahr erzielten IAB‑Wirkung ergibt sich ein deutlich nach vorne verlagerter Steuervorteil.
5. Langfristige Sicht – über 20 Jahre
Über die gesamte Nutzungsdauer (20 Jahre AfA) betrachtet, ergibt sich folgendes Bild (vereinfacht):
- Du investierst 200.000 € in eine PV‑Anlage.
- Du erhältst über die Zeit:
- laufende Erträge aus Stromverkauf (Cashflows),
- Steuervorteile durch IAB, Sonder‑AfA und AfA.
In den ersten Jahren sind die Effekte besonders stark:
- hoher IAB‑Effekt im Planungsjahr,
- hohe Abschreibungen und ggf. Verluste in den ersten Nutzungsjahren,
- später dann „glattere“ Verläufe mit primär linearen AfA‑Effekten.
Die genaue interne Verzinsung (IRR) nach Steuern hängt stark von deinen persönlichen Daten und der konkreten Steuerplanung ab.
6. Was du aus diesem Praxisfall mitnehmen kannst
IAB + Sonder‑AfA geben dir einen starken Steuerhebel nach vorne.
Für Einzelunternehmer mit hohem Gewinn kann das zu erheblichen Liquiditätsvorteilen in den ersten Jahren führen.Die operative Qualität des PV‑Projekts bleibt entscheidend.
Gute Ertragsprognosen, solide Verträge und transparente Kostenstruktur sind die Basis – die Steuermodelle kommen oben drauf.Die Planung ist individuell.
Andere Unternehmer mit anderen Einkommensverläufen oder Investitionsplänen würden den IAB/Sonder‑AfA‑Einsatz möglicherweise ganz anders staffeln.
7. Wie es weitergeht
Um weitere Perspektiven kennenzulernen, lohnt sich ein Blick auf:
- „Praxisfall 2 – Beteiligung über eine GmbH & Co. KG“,
- „Rendite vor und nach Steuern bei PV‑Investitionen“,
- „Szenario: mit vs. ohne IAB bei einer PV‑Investition“.
So kannst du besser entscheiden, welche Struktur und Steuerstrategie zu dir passt.
